Mit der Präqualifizierung weist ein Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach, dass er zur ordnungsgemäßen, fachgerechten Ausübung seines Berufes befähigt ist und die Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit erfüllt.
Mit der Präqualifizierung ist der Leistungserbringer bundesweit zur Lieferung von Hilfsmitteln an die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
PRD ist seit 2011 präqualifizierter Leistungserbringer für die Versorgungsbereiche
- 02B Umblättergeräte, Bedienungssensoren
- 02C Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte
- 16A Kommunikationshilfen
Unsere aktuelle Zertifikat-Registrier-Nr. PQ-01016-004 hat eine Gültigkeit bis zum 01.09.2029.
Über uns
10 gute Gründe für Kommunikationshilfen von PRD
Erfahren Sie hier, was Prentke Romich Deutschland so besonders macht, und welche Vorteile für Sie damit verbunden sind.