Autor: Michael Homburg


NuVoice 2.00

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Ein größeres Update steht für die auf allen Accent-Geräten laufende Kommunikationssoftware NuVoice ab Mitte Oktober zur Verfügung.

Mit der Version 2.00 hält eine Vielzahl neuer Funktionen Einzug in die Software. Seiten und Deckblätter können nun in beliebiger Auflösung angelegt werden (von 2×1 bis 16×9 Felder), Felder können vertikal und horizontal zusammengelegt werden.

Ein einstellbarer Tastenrahmen erlaubt eine bessere visuelle Trennung einzelner Tastenfelder voneinander, ein neues Skin (Layout der Benutzeroberfläche) bietet abgerundete Tasten. Ikonen und Symbole auf Tastenfeldern werden größer dargestellt. Wird ein Accent mittels Augensteuerung, Maus/Kopfmaus oder Scanning angesteuert, stehen zusätzliche Optionen zur Kenntlichmachung des ausgewählten Feldes zur Verfügung.

Wortvorschläge der Wortvorhersage können nun auch direkt auf Tasten erfolgen und nicht mehr nur in dem dafür bisher zuständigen Bereich oberhalb der Tastatur.

Die NuVoice-Software kann per Internet-Update auf die Version 2.00 aktualisiert werden. Das Update ist wie immer kostenlos.

Ein aktuelles Software-Manual steht im Format PDF zum Download auf unserer Homepage bereit. Sie können es auch auf dem Talker durch doppeltes Tippen auf den Hilfe-Button oben rechts im Display direkt auf dem Gerät angezeigt bekommen.

Minfo 03-2014

Neuer Katalog 2014/15

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Pünktlich zur Messe RehaCare Ende September ist unser neuer Gesamtkatalog 2014/15 erschienen.

Gerne senden wir Ihnen ein Exemplar zu, Sie können sich den Katalog aber auch in elektronischer Form (PDF) hier herunterladen.

Minfo 04-2014

PRD Produkt-Katalog 2024

Neu!

Hier downloaden!

Sie finden auf fast 100 Seiten wie gewohnt alle unsere Angebote rund um Unterstützte Kommunikation. Neben Wortschatzprogrammen, dynamischen Talkern mit und ohne Augensteuerung, Produkte für die Kommunikationsanbahnug, Zubehör und Halterungen finden Sie Texte zur Hilfsmittelbeantragung, Diagnosen und Ansprechpartnern bei uns im Hause.

Effektivität von Sprachcomputern bei schwerer Aphasie und Apraxie. Ein Fallbeispiel

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Bachelor-Arbeit von Lisa Ziebuhr

Patienten nach einem Schlaganfall erleiden schwere Störungen der Sprache und Kommunikation. Viele der Betroffenen sind auf die Versorgung mit alternativen und unterstützenden Hilfsmitteln angewiesen. Allerdings besteht bislang ein Mangel in der konkreten Versorgung dieser Patientengruppe, welcher in erster Linie auf fehlende Evidenzen über die Effektivität von Sprachcomputern bei schwerer Aphasie und Apraxie zurückzuführen ist.

Im Rahmen einer Bachelor-Arbeit an der Hochschule für Gesundheit Bochum wird im Oktober 2013 eine Einzelfallstudie zur aktuellen Thematik durchgeführt. Die Einzelfallstudie soll aufzeigen, ob Betroffene mit schwerer Aphasie und Apraxie die Kompetenz besitzen, einen Sprachcomputer intentional anzusteuern. Konkret wird die Verbesserung des auditiven Sprachverständnisses sowie eine mögliche Steigerung der Lesefähigkeit mittels Talker überprüft. Die Ergebnisse werden in Zusammenhang mit dem aktuellen Gesundheitssystem gebracht.

Für die Einzelfallstudie wird ein 55-jähriger Patient mit schwerer Aphasie und Apraxie mit einem LightTalker und dem Anwendungsprogramm „Quasselkiste 15+4“ der Firma Prentke Romich GmbH ausgestattet. Die „Quasselkiste 15+4” ist die kleinste Version der Minspeakprogramme. Sie umfasst eine Oberfläche von 15 Feldern. Weiterführend enthält das Programm tiefergreifende Ebenen, die zusätzliches Vokabular bereithalten. Mit der „Quasselkiste 15+4“ ist es dem Nutzer möglich, etwa 200 Aussagen zu produzieren. Der LightTalker findet vorwiegend in der Kindertherapie Anwendung, steht im konkreten Fall allerdings zu einer ersten Erprobungsphase für den Patienten zur Verfügung.

Für die Methodik der Einzelfallstudie wird das Studiendesign eines A-B-A-Schemas genutzt. Eine A-Phase stellt in der Forschung eine Erhebungsphase ohne Intervention dar. Sie wird auch als Baseline bezeichnet. Die Phase B steht für eine Erhebungsphase mit Intervention, die auch Interventionsphase genannt wird. Das A-B-A Schema bietet die Möglichkeit, Aussagen über die Wirksamkeit einer Intervention zu treffen. Es findet eine Interventionsphase von 10 Therapieeinheiten à 45 Minuten statt, in denen der Patient 14 alltagsrelevante Items einübt und diese mittels LightTalker benennen soll. Um einen möglichen Generalisierungseffekt zu überprüfen, werden 14 weitere vergleichbare ungeübte Items hinzugezogen. Der Patient erhält neben der Intervention Aufgaben zum häuslichen Üben. Diese lassen in der Auswertung eine Aussage über die mögliche Anbahnung von Vokabular außerhalb der Therapie zu. Die Auswertung der Studie erfolgt nach quantitativen und qualitativen Kriterien.

Die Auswertung der Ergebnisse zeigt deutlich, dass Betroffene mit schweren apraktischen und aphasischen Störungen durchaus in der Lage sind, eine elektronische Kommunikationshilfe zu nutzen. Der Patient benennt in der Auswertung sowohl geübte als auch ungeübte Items und verfügt nach der Intervention aufgrund des eingetretenen Generalisierungseffektes über einen Wortschatz von 30 Wörtern. Die Anbahnung von neuem Vokabular über Hausaufgaben gelingt problemlos. Diese Erkenntnis spart hinsichtlich des aktuellen Mangels in der Versorgungsstruktur von Menschen mit Kommunikationshilfen wertvolle Therapiezeit. Die Apraxie des Patienten stellt hinsichtlich des Benennens kein Hindernis im Umgang mit dem LightTalker dar. Im Bereich des auditiven Sprachverständnisses kann der Patient seine Leistungen um 10,3% verbessern. Die Lesefähigkeiten des Patienten verbessern sich quantitativ nicht, weisen aber eine Steigerung im qualitativen Bereich der geübten Items auf. Im konkreten Fallbeispiel korreliert die Lesefähigkeit folglich mit der Speicherkapazität des Gehirns für Schriftbilder. Für stark betroffene Patienten kann die Anbahnung zum Lesen alltagsrelevanter Wörter allerdings wichtig und gewinnbringend sein.

Insgesamt bedarf das Gesundheitssystem nach den Erkenntnissen der Einzelfallstudie einer Anpassung in Bezug auf die technologische Versorgung von neurologisch erkrankten Patienten. Der Einsatz des Talkers erhöht neben der Verbesserung sprachlicher Fähigkeiten das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität eines Patienten maßgeblich. Das Fachgebiet der Unterstützten Kommunikation hat demnach den Anspruch, in den Heilmittelkatalog integriert zu werden.

Literatur:
Johnson, R. K., Hough, M. S., King, K.A., Vos,P., Jeffs, T. (2008). Functional Communication in Individuals with Chronic Severe Aphasia Using Augmentative Communication. Augmentative and Alternative Communication, 24 (4), 269-280.

Gülden, M., Babst, J. (2008). Handbuch „Quasselkiste 15+4 für den LightTalker“. Kassel: Prentke Romich GmbH.

Nonn, K. (2011). Unterstützte Kommunikation in der Logopädie. Stuttgart: Georg Thieme Verlag.

Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog. Mit ICD-10 Zuordnungen, Komponenten der ICF und Vorab-Praxisbesonderheiten (5.Auflage). (2011). Flensburg: Buchner.

Minfo 03-2014

Sprachtherapie und UK: Zwei unzertrennliche Disziplinen

Minfobild03

Von Claudia Herhold, Dipl.-Sprachheilpädagogin & UK-Coach.

Kommunikation ist ein dem Menschen angeborenes Grundbedürfnis, das Kind ist von Anfang an ein aktiver sozialer Interaktionspartner. Sprache beeinflusst demnach auch den Lebensweg immens. Sie ist wichtig für die soziale Partizipation und somit für die Inklusion. Gerade Menschen, die über keine oder wenig Lautsprache verfügen, sind hier beeinträchtigt. Umso erstaunlicher, dass Unterstützte Kommunikation noch keinen Einzug in die Ausbildungsrichtlinien für Logopäden und Sprachtherapeuten gehalten hat. Oftmals begegnen Sprachtherapeuten/Logopäden den Vorurteilen der Eltern, Erzieher, Lehrer und leider sogar der Ärzte. Die Bezugspersonen haben Angst, dass der Nutzer nicht die eigene Lautsprache einsetzt und nur noch über die alternative Kommunikationsform Mitteilungen macht. Diesem Vorurteil kann sogar wissenschaftlich belegt widersprochen werden.

Zu bedenken ist, dass Unterstützte Kommunikation als Methode innerhalb der Sprachtherapie/Logopädie betrachtet werden muss. Mithilfe der UK kann es Menschen mit (noch) eingeschränkter oder (noch) nicht vorhandener Lautsprache ermöglicht werden, Kommunikation und Sprache zu erlernen und zu nutzen (vgl. Kaiser-Mantel 2013). Die Arbeitsfelder der Sprachtherapie sind weit vielschichtiger als nur sprechanbahnende Techniken! Wichtig ist auch, dass das gesamte Umfeld einbezogen wird, sich also nicht nur auf die Arbeit mit einem einzelnen Individuum beschränkt.

Die Einbeziehung der Sprachtherapie/Logopädie bei dem Umgang mit einer alternativen und / oder ergänzenden Kommunikationsform ist jedoch immens wichtig, denn der Einsatz dieser Kommunikationsformen schafft wichtige Voraussetzungen für den Spracherwerb und die Individualentwicklung des Kindes (vgl. Kaiser-Mantel 2013). Die Auswahl eines Kommunikationsmittels muss sich dabei an den physiologischen Spracherwerbsmechanismen orientieren. Hier kann die Sprachtherapie/Logopädie ansetzen und wichtige Erkenntnisse zur individuellen Gestaltung sowie der alltagstauglichen Förderung beitragen.

Innerhalb der Sprachentwicklung erlernt das Kind die jeweiligen Regeln der Muttersprache durch Erfahrungen innerhalb der Gesamtentwicklung. Durch verschiedene Einflussfaktoren können bei Kindern mit Behinderungen und deren Bezugspersonen ein verändertes Lern-, Kommunikations- und Sprachvermögen auftreten als auch Interaktionsprobleme in der präverbalen Kommunikation. Beides bedingt sich gegenseitig. Die (intuitive) Interaktion kommt durch das veränderte Kommunikationsverhalten durch verschiedene Einflussfaktoren des Kindes aus dem Gleichgewicht. So bekommt das Kind weniger sprachlichen und situationsbezogenen Input, was wiederum einen Einfluss auf die Wortschatz- und Sprachentwicklung hat (vgl. Nonn 2011).

Methoden der UK können den Lautspracherwerb sogar unterstützen! So kann der zielgerichtete Einsatz von indikativen Gesten (z.B. „winke winke“ für „Tschüss“) durch den Einsatz von Gebärden unterstützt werden. Dabei wird natürlich auch der Spracherwerb unterstützt. Nicht zu unterschätzen dabei ist, dass auch die Bindung und die Beziehung zu den Bezugspersonen gefestigt werden kann, wenn gerade die intuitive elterliche Didaktik unterstützt und gefördert wird. Die Eltern regen durch sprachförderndes Verhalten die gesamte Sprachentwicklung und auch deren Ausbau an, indem sie sich intuitiv an die Möglichkeiten des Kindes anpassen. Sie passen also ihre Sprache an die Fähigkeiten des Kindes an. Dennoch erweitern sie die Sätze des Kindes stetig. Bei Kindern mit Behinderung bleibt das intuitive Verhalten jedoch aufgrund der fehlenden Vorbilder auf einer Stufe stehen und wird nicht erweitert, um auch Überforderungen zu vermeiden. Das Kind kann dabei aber den Input nicht für den Aufbau der eigenen sprachlichen Kompetenz nutzen. Es kann somit nicht mehr aktiv und initiativ am Gespräch teilnehmen. Hier zeigt sich, dass ein frühes Training der Bezugspersonen wichtig ist.

Dass die Sprachentwicklung natürlich eng mit der kognitiven und sozialemotionalen Entwicklung des Kindes zusammenhängt, liegt nahe. Durch den Erwerb neuer Worte werden neuronale Netzwerke geschaffen. Der passive Wortschatz eines Kindes wächst zunehmend und bildet sich immer weiter aus. Je differenzierter der Wortschatz ist und auch gebraucht werden kann, desto mehr kann der Sprecher am öffentlichen Leben teilhaben. Je mehr sozial partizipiert werden kann, umso positiver sieht sich der Sprecher. Wichtig ist, dass der Wortschatzerwerb der Grammatikentwicklung vorausgeht. Bis zu einem Alter von 18 Monaten lernen die Kinder ihre Welt und ihre Gegebenheiten durch Ausprobieren kennen. Dabei entwickelt sich der Wortschatz rapide. Ab dem sogenannten Wortschatzspurt können Kinder schon Wörter zu einem kleinen Satz zusammenfügen und sich gezielter und differenzierter ausdrücken. Dies geschieht durch das Modelllernen, was bei einem Kind mit Behinderung wie bereits beschriebenen durch viele Faktoren beeinflusst werden kann.

Im Alter zwischen 4-6 Jahren tritt der Bedeutungsaspekt der Sprache dann jedoch in den Hintergrund, die lautlichen und strukturellen Aspekte der Sprache rücken in den Vordergrund. Die sogenannte phonologische Bewusstheit ist eine wichtige Voraussetzung für den Schriftspracherwerb (vgl. Nonn 2011). Die logopädische/sprachtherapeutische Intervention zielt dabei also neben der Partizipation auf den Zuwachs linguistischer Kompetenzen auf allen Ebenen der Sprache (Aussprache, Wortschatz, Grammatik, Pragmatik).

Kommunikationsbarrieren wirken sich negativ auf das Selbstbild aus und lassen den Sprecher in die soziale Isolation gleiten. Das Problem dabei ist, dass sich dies nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern auch auf das Umfeld auswirken kann. Da wir durch unsere Sozialisation unsere intuitive elterliche Didaktik ausbilden, ist es wichtig, dass sich diese an der physiologischen Entwicklung orientiert. Ist diese durch äußere Umstände gestört, kann sich dies auf die Beziehung zu dem Kind auswirken. Insbesondere deshalb ist es wichtig, frühzeitig mithilfe der Sprachtherapie/Logopädie die intuitive elterliche Didaktik neu zu erlernen und gezielt einzusetzen, um die Bindung zum Kind zu festigen. Zu beachten ist, dass aber die Bindung und Beziehung auch noch in einem späteren Alter beeinflusst werden kann. Eine intensive Elternarbeit gehört zu einer gezielten Sprachtherapie/Logopädie unerlässlich dazu.

Durch die Einbeziehung der Bezugspersonen und durch den Einsatz alternativer Kommunikationsformen wird die Kommunikation eindeutiger und schneller, der Beziehungsaufbau dadurch einfacher, was wiederum einen bedeutenden Einfluss auf die soziale Partizipation und soziale Integration hat.

Zusammenfassend kann man festhalten: Beukelmann und Mirenda (2005) verweisen darauf, dass es nur eine einzige Voraussetzung zur sozialen Partizipation gibt, nämlich die Kommunikation. Diese kann bei nicht- oder wenig-sprechenden Menschen durch den Einsatz alternativer Kommunikationsformen und durch gezielte logopädische/sprachtherapeutische Interventionen gefördert werden. Die Intervention bleibt jedoch nicht nur auf das Individuum selbst beschränkt, sondern bezieht das gesamte Umfeld ein.

Minfo 03-2014

Neu: Zielvokabularposter für LoGoFoXX 50

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Für das auf den NovaChat-Geräten erhältliche Vokabular „LoGoFoXX 50“ gibt es jetzt auch ein Zielvokabularposter für die METACOM-Variante.

Das Poster ist DIN A2 groß und beschichtet. Mit speziellen Stiften können Wörter auf dem Poster markiert werden. Die Markierungen können später rückstandsfrei entfernt werden.

Das Zielvokabularposter enthält rund 400 wichtige Wörter, die ein UK-Benutzer erlernern sollte, und ist eines der bekanntetsten und beliebtesten didaktischen Materialien von PRD.

Minfo 03-2014

Mini Beamer

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Von AbleNet gibt es eine neue drahtlose Taste zum modifizierten Steuern von batteriebetriebenen Geräten. Der Mini Beamer besteht aus Funksender mit integrierter Näherungstaste und Funkempfänger, sieht sehr elegant aus und verfügt wie der JellyBeamer über 4 Betriebsarten:

  • Getastet (das angeschlossene Gerät wird so lange aktiviert, wie die Taste gedrückt wird)
  • Ein/Aus (das angeschlossene Gerät wird mit einer Tastenbetätigung ein- und mit der nächsten wieder ausgeschaltet)
  • Kurzzeit-Timer (das angeschlossene Gerät wird für die eingestellte Anzahl von Sekunden aktiviert und schaltet sich anschließend aus)
  • Langzeit-Timer (das angeschlossene Gerät wird für die eingestellte Anzahl von Minuten aktiviert und schaltet sich anschließend aus)

Die Wahl der Betriebsart erfolgt über die „Mode“-Taste in Verbindung mit dem LC-Display des Empfängers. Der Sender verfügt über eine Sensortaste, kann aber auch mit einem/r beliebigen externen Sensor/Taste angesteuert werden. Das Auslösen wird durch einen Piepton und eine LED angezeigt.

Ein Funksender kann mehrere Empfänger steuern, ein Empfänger kann von mehreren Sendern angesteuert werden.

Minfo 03-2014

Neu: Accent 1000 mit Augensteuerung NuEye

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Der Accent 1000 ist jetzt auch mit der Augensteuerung NuEye erhältlich.

Das beliebteste PRD-Gerät überzeugt durch sein großes Display in Verbindung mit den kompakten Maßen und bietet alle Funktionen des Accent 1200. Die Auswahl der Vokabulare reicht von der Quasselkiste 15 bis zur Wortstrategie 144.

Der Accent 1000 ist ein attraktiver Kompromiss aus Größe und Leistungsfähigkeit. In Verbindung mit der Augensteuerung ist er interessant für Kinder, da er das Sichtfeld weniger einschränkt, und für Erwachsene mit fortschreitenden Erkrankungen, die das Gerät zunächst direkt ansteuern, später aber ggf. eine Augensteuerung nachrüsten möchten.

Minfo 03-2014

Neuer Berater im Südwesten: Dustin Karl

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Hallo,

mein Name ist Dustin Karl und ich bin seit März 2014 Berater im PRD-Team. Ich bin der Nachfolger von Katrin Salziger und habe ihr Gebiet in Baden-Württemberg übernommen.

Erste Erfahrungen in der Unterstützten Kommunikation habe ich bereits in meinem Zivildienst gesammelt. Dabei wurde mir schnell klar, dass es auf diesem Gebiet nahezu unendliche Möglichkeiten gibt. Diese Möglichkeiten habe ich dann in einem Studium der Heilpädagogik (B.A.) mit dem Schwerpunkt Unterstützte Kommunikation an der Katholischen Hochschule Freiburg kennengelernt. Meine praktischen UK-Erfahrungen vertiefte ich in diversen Projekten, Praktika, Fortbildungen und Nebentätigkeiten.

Gerade die Minspeak-Nutzer haben mich mit ihren differenzierten kommunikativen Fähigkeiten häufig erstaunt und begeistert. Daher bin ich nun froh, weitere Minspeaker und UK-Nutzer sowie deren Umfeld kennenzulernen, zu unterstützen und zu beraten.

Die ersten Monate bei PRD sind wie im Flug vergangen und haben mir sehr viel Spaß gemacht. Nun hoffe ich natürlich, dass dies so weitergeht und freue mich Sie kennenzulernen.

Mit freundlichen Grüßen

Dustin Karl

Minfo 03-2014

Kein Wiedereinsatz von AbleNet- & Attainment-Produkten mehr möglich

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Der Wiedereinsatz von AbleNet- & Attainment-Produkten im Rahmen des für viele Hilfsmittel üblichen Rückholung-Einlagerung-Wiedereinsatzverfahrens ist seit März 2014 nicht mehr möglich.

Beide Hersteller teilten uns auf Anfrage mit, dass ihre Produkte nicht keimarm wiederaufgearbeitet werden können, da für sie keine Desinfizierungsvorgaben existieren. Die hygienische Aufarbeitung ist aber Voraussetzung dafür, dass Medizinprodukte wiederverwendet werden dürfen.

Alle AbleNet- & Attainment-Produkte sind somit für die Nutzung nur durch einen Patienten freigegeben. Die Hersteller weisen weiterhin darauf hin, dass von einem Einsatz ihrer Produkte in Umgebungen mit hoher Keimbelastung abgeraten wird. Hier können Sie die Original-Statements von AbleNet und Attainment lesen.

Minfo 02-2014

Einschaltung externer Gutachter

Minfobild03

Krankenkassen dürfen vor Bewilligung einer Hilfsmittelversorgung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen lassen, ob das Hilfsmittel erforderlich ist. Der MDK hat hierbei den Versicherten zu beraten.

Während die Krankenkasse entscheiden kann, ob sie einen Antrag auf Leistung prüfen lassen will oder selbst entscheidet, hat sie bei der Auswahl des Prüfers keine Wahl: der Gesetzgeber hat eindeutig den MDK als Prüfer vorgesehen.

Dies steht im Widerspruch zur Tatsache, dass Krankenkasssen vermehrt freie Hilfsmittelberater zur Begutachtung einsetzen. Norbert Kamps, Referent für Hilfsmittelversorgung beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), sieht in seinem Artikel „Vorfahrt für den MDK“ (erschienen in der „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“ Ausgabe Nov/Dez 2013 sowie in der „MTD“ 2/2014) hierin einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Besonders heikel wird die Beauftragung freier Hilfsmittelberater, wenn sich deren Vergütung zusätzlich danach richtet, wie viel sie der Krankenkasse „erspart“ haben.

Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommt auch der Jurist Dr. Markus Plantholz im seinem Vortrag auf dem BVMed-Sozialrechtstag am 13. Juni 2013 in Berlin. Laut Urteil des LG Halle (Saale) AZ: 4 O 127/13 verstößt die Einschaltung eines privaten Hilfsmittelberaters zudem gegen das Wettbewerbsrecht.

Datenschutz

Neben der rechtlichen Problematik bei der Beauftragung externer Gutachter gibt es aber auch datenschutzrechtliche Bedenken. Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz verstößt die Praxis der Krankenkassen, externe Beratungsdienste anstelle des MDK mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen, gegen geltende Datenschutzbestimmungen. Der beauftragte Gutachter leitet auf Grund der ihm zur Verfügung gestellten Daten eigenverantwortlich Schlussfolgerungen für die Beurteilung des Antrags ab. Dies geht somit weit über eine „Hilfsfunktion“ hinaus und handelt sich datenschutzrechtlich um eine Funktionsübertragung. Sollte es in Einzelfällen notwendig sein, einen externen Gutachter heranzuziehen, hat dies durch den MDK zu geschehen mit der Folge, dass die Gutachten an den MDK und nicht an die Krankenkasse zu richten sind.

Der Datenschutzbeauftragte hält die Einschaltung externer Beratungsdienste darüberhinaus für unwirtschaftlich, da der MDK ohnehin durch die Krankenkassen im Umlageverfahren finanziert wird und die Erstellung medizinischer Gutachten zu dessen Kernaufgaben gehört.
(BfDI 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012, S. 147)

Minfo 02-2014